Plausibel muss es sein!
Teil der schadenursächlichen Feststellungen sind immer auch anerkannte Plausibilitäts- und Kompatibilitätsüberprüfungsverfahren. Auf ihrer Basis können wir verbindliche Aussagen darüber treffen, ob sich ein Unfallhergang so zugetragen haben kann wie angegeben. Oder auch nicht.